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Kommentar zum Grundgesetz / Kommentar zum Grundgesetz Gesamtwerk
In 3 Bänden
von Hermann v. Mangoldt und Friedrich Klein, herausgegeben von Christian StarckZum Werk
Der bewährte Kommentar zum Grundgesetz zeigt praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert den Gegenstand des Verfassungsrechts auf. Die in über 100 amtlichen Entscheidungsbänden auf mehr als 40.000 Seiten angesammelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird in einem geordneten System nachgewiesen, den Hauptströmungen der Verfassungslehre gegenübergestellt und die Bezüge zum europäischen Recht sowie zum Völkerrecht aufgezeigt.
Am Anfang eines jeden Artikels enthält der Kommentar Hinweise auf die jeweilige Normengeschichte, historische Verfassungstexte, parallele Bestimmungen der Landesverfassungen und der Verfassungen europäischer Staaten sowie auf das Recht der Europäischen Union und auf internationale Verträge.
Vorteile auf einen Blick
- praxisgerecht
- wissenschaftlich fundiert
- Bezüge zu Europa- und Völkerrecht
Zielgruppe
Für Gerichte, Rechtsanwälte, Justitiare und Rechtsbeistände, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, Behörden.
Der bewährte Kommentar zum Grundgesetz zeigt praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert den Gegenstand des Verfassungsrechts auf. Die in über 100 amtlichen Entscheidungsbänden auf mehr als 40.000 Seiten angesammelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird in einem geordneten System nachgewiesen, den Hauptströmungen der Verfassungslehre gegenübergestellt und die Bezüge zum europäischen Recht sowie zum Völkerrecht aufgezeigt.
Am Anfang eines jeden Artikels enthält der Kommentar Hinweise auf die jeweilige Normengeschichte, historische Verfassungstexte, parallele Bestimmungen der Landesverfassungen und der Verfassungen europäischer Staaten sowie auf das Recht der Europäischen Union und auf internationale Verträge.
Vorteile auf einen Blick
- praxisgerecht
- wissenschaftlich fundiert
- Bezüge zu Europa- und Völkerrecht
Zielgruppe
Für Gerichte, Rechtsanwälte, Justitiare und Rechtsbeistände, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, Behörden.