Die Tenorierung im Zivilurteil von Markus van den Hövel | Darstellung anhand praktischer Beispielsfälle | ISBN 9783800664450

Die Tenorierung im Zivilurteil

Darstellung anhand praktischer Beispielsfälle

von Markus van den Hövel und Egon Schneider
Mitwirkende
Autor / AutorinMarkus van den Hövel
Autor / AutorinEgon Schneider
Buchcover Die Tenorierung im Zivilurteil | Markus van den Hövel | EAN 9783800664450 | ISBN 3-8006-6445-3 | ISBN 978-3-8006-6445-0

Die Tenorierung im Zivilurteil

Darstellung anhand praktischer Beispielsfälle

von Markus van den Hövel und Egon Schneider
Mitwirkende
Autor / AutorinMarkus van den Hövel
Autor / AutorinEgon Schneider
Zum Werk Der Tenor ist die Essenz des Urteils. Allen Zivilgerichtsurteilen ist die Urteilsformel, die Tenorierung, vorangestellt, die kurz den zusammengefassten Entscheidungsinhalt vollständig umschreibt. Dieser Tenor ist die „Visitenkarte“ des Urteils und der Examensklausur. Er besteht aus den drei Entscheidungen: zur Hauptsache, zu den Kosten und zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Auch im Rahmen der juristischen Ausbildung hat die Tenorierung einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg der Klausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen und ihrer vorbereitenden Leistungsnachweise.
Vorteile auf einen Blick174 verständlich erläuterte AnwendungsfälleUntergliederung in Themenschwerpunkte erleichtert das schnelle Auffinden des gesuchten Tenors„Trainer“ für die Assessorausbildung und für junge Richter Zur Neuauflage In der Neuauflage sind die Tenorierungen der Berufungsentscheidungen wegen der Neufassung des § 544 ZPO und veränderter Vollstreckbarkeitsentscheidungen umfassend überarbeitet worden. Ergänzt wird das Werk im Hinblick auf die problematische Kostenentscheidung im Fall des § 522 Abs. 2 ZPO bei dem Wegfall der unselbstständigen Anschlussberufung. Soweit wegen gesetzlicher Neuregelungen bzw. aktueller Rechtsprechung erforderlich, sind die bisherigen Fälle überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht worden.
Zielgruppe Für Examenskandidaten, Rechtsreferendare und Zivilrichter.