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Städtebauförderungsrecht 74. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Dezember 2023
Zur Ergänzungslieferung
Die Ergänzungslieferung berücksichtigt Änderungen von Kommentierungen des BauGB u. a. der §§ 139, 143 ff, 162 ff, 171e, 245a, 246 sowie Neukommentierungen zu den §§ 245e, 245f, 246c, 249 bis 249b BauGB.
Zielgruppe Für Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden, Sanierungs- und Entwicklungsträger, private Eigentümerinnen und Eigentümer, Rechtsanwaltschaft, Gewerbetreibende, öffentliche und private Förderungsstellen.
Zielgruppe Für Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden, Sanierungs- und Entwicklungsträger, private Eigentümerinnen und Eigentümer, Rechtsanwaltschaft, Gewerbetreibende, öffentliche und private Förderungsstellen.