Farr, Checkliste 9 (Anhangs der AG/KGaA), 9.A. von Wolf-Michael Farr | - unter Berücksichtigung der neuen Pflichtangaben nach dem BilRUG sowie dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmoblienkreditrichtlinie und zur Änderung ha | ISBN 9783802125850

Farr, Checkliste 9 (Anhangs der AG/KGaA), 9.A.

- unter Berücksichtigung der neuen Pflichtangaben nach dem BilRUG sowie dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmoblienkreditrichtlinie und zur Änderung ha

von Wolf-Michael Farr
Buchcover Farr, Checkliste 9 (Anhangs der AG/KGaA), 9.A. | Wolf-Michael Farr | EAN 9783802125850 | ISBN 3-8021-2585-1 | ISBN 978-3-8021-2585-0

Farr, Checkliste 9 (Anhangs der AG/KGaA), 9.A.

- unter Berücksichtigung der neuen Pflichtangaben nach dem BilRUG sowie dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmoblienkreditrichtlinie und zur Änderung ha

von Wolf-Michael Farr
Der Vorstand einer AG hat bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA haben nach § 264 I HGB in den ersten 3 Monaten (kleine Gesellschaften bis zu 6 Monaten) des Geschäftsjahrs für das Vorjahr einen Jahresabschluss (JA), bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang, aufzustellen.
Die Farr-Checkliste Nr. 9 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Die vorliegende 9. Auflage (Stand: 1.6.2021) wurde aktualisiert und redaktionell angepasst.
Die Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs (die Angaben im Anhang sind entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Bilanz bzw. der GuV darzustellen).
Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z. B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z. T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.