Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag von Klaus D. Kapellmann | Band 2: Pauschalvertrag | ISBN 9783804151406

Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag

Band 2: Pauschalvertrag

von Klaus D. Kapellmann, Karl-Heinz Schiffers und Jochen Markus
Mitwirkende
Autor / AutorinKlaus D. Kapellmann
Autor / AutorinKarl-Heinz Schiffers
Autor / AutorinJochen Markus
Buchcover Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag | Klaus D. Kapellmann | EAN 9783804151406 | ISBN 3-8041-5140-X | ISBN 978-3-8041-5140-6

Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag

Band 2: Pauschalvertrag

von Klaus D. Kapellmann, Karl-Heinz Schiffers und Jochen Markus
Mitwirkende
Autor / AutorinKlaus D. Kapellmann
Autor / AutorinKarl-Heinz Schiffers
Autor / AutorinJochen Markus
Bauvorhaben laufen selten reibungslos. Oft gibt es Streit um Leistungspflicht und Leistungsumfang, um die ordnungsgemäße Ausführung und Vergütung oder es kommt zur (Teil-)Aufkündigung des Vertrags durch eine der Parteien.
Das zweibändige Werk erläutert die damit verbundenen Fragen in beispielgebender Systematik und Tiefe. Die rechtlichen und baubetrieblichen Aspekte werden dabei praxisgeeignet verknüpft, zu allen wichtigen Themen werden Lösungsvorschläge aus der langjährigen Baupraxis der Autoren gemacht.
Umfangreiche Anhänge mit Musterunterlagen erleichtern dem Praktiker die Abwicklung des jeweiligen Vertragsmodells.
Ihre Vorteile in der Neuauflage:
  • Die aktuelle Rechtsprechung und Literatur sind umfassend und mit kritischem Blick eingearbeitet.
  • Die Neuregelungen durch die Reform des Bauvertragsrechts, die zum 1.1.2018 in Kraft treten werden, sind bereits berücksichtigt.
Aus dem Inhalt zu Band 2 - Pauschalvertrag: •Bausoll beim Detail-Pauschalvertrag •Bausoll beim Global-Pauschalvertrag •Angebotsbearbeitung und Systematik der Kostenermittlung •Vergütungsansprüche des Auftragnehmers wegen geänderter/zusätzlicher Leistungen •Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei verringerten/entfallenen Leistungen •Störung der Geschäftsgrundlage •Behinderungen des Auftragnehmers