Die Rückgewinnung kriminell erlangter öffentlicher Mittel mit den Instrumentarien des Strafrechts am Beispiel der Subvention von Matthias Ziegler | Zugleich ein Beitrag über ausgewählte Problemfelder der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | ISBN 9783811407473

Die Rückgewinnung kriminell erlangter öffentlicher Mittel mit den Instrumentarien des Strafrechts am Beispiel der Subvention

Zugleich ein Beitrag über ausgewählte Problemfelder der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

von Matthias Ziegler
Buchcover Die Rückgewinnung kriminell erlangter öffentlicher Mittel mit den Instrumentarien des Strafrechts am Beispiel der Subvention | Matthias Ziegler | EAN 9783811407473 | ISBN 3-8114-0747-3 | ISBN 978-3-8114-0747-3

Die Rückgewinnung kriminell erlangter öffentlicher Mittel mit den Instrumentarien des Strafrechts am Beispiel der Subvention

Zugleich ein Beitrag über ausgewählte Problemfelder der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

von Matthias Ziegler

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland jährlich Subventionen im jeweils dreistelligen Milliardenbereich vergeben. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens 10 % der ausgereichten Subventionen missbräuchlich erlangt oder verwendet werden; die Dunkelziffer ist indes erheblich höher. Der Schaden, der der öffentlichen Hand hierdurch Jahr für Jahr entsteht, liegt im zweistelligen Milliardenbereich.

Der Autor stellt die These auf, dass die übliche Vorgehensweise der öffentlichen Hand im Hinblick auf die Rückführung fehlgeleiteter Subventionen an den Staat vielfach langwierig und ineffizient ist. Einen vielversprechenden, in der Praxis bislang jedoch noch nicht etablierten, Ansatz sieht er in der konsequenten Anwendung strafrechtlicher und strafprozessualer Instrumentarien in solchen Fällen, in denen die Subventionen in strafbarer Weise erlangt wurden.

In der vorliegenden Arbeit werden diese näher dargestellt und auf ihre Praxistauglichkeit untersucht. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Rechtsinstitute der formlosen sowie der förmlichen Einziehung gelegt, die sich nach Auffassung des Autors – insbesondere nach der Gesetzesreform im Jahr 2017 – zur Rückgewinnung fehlgeleiteter Subventionen in besonderem Maße eignen.