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Rechtsanwälte, Richter, Versicherungen.
Der Inhalt:
Die Darstellung geht auf die Abwicklung von Kfz-Schäden, die Beschädigung oder Zerstörung anderer beweglicher Sachen und von Gebäuden und darüber hinaus auf die Schädigung von Pflanzen, Gehölzen und Tieren ein. Und dies jeweils zum Rechtsgut-, Substanz-, Objektschaden ebenso wie zu mittelbaren Vermögensfolgeschäden, z. B. einem entgangenen Gewinn oder dem Nutzungsausfallschaden.
Fragen der Schadensminderung, des Vorteilsausgleichs, des Abzugs neu für alt werden geklärt. Alle Aspekte der Schadensberechnung und -ermittlung werden ebenso benannt wie Aspekte der Haftungseinschränkung, insbesondere wegen Mitverursachung oder mitwirkender Betriebs-, Tiergefahr. Mögliche Haftungsgründe werden aufgezeigt, um ggf. abklären zu können, auf welchem Wege ein bestimmter Anspruch zielgenau verfolgt werden kann.
Die Darstellung geht auf die Abwicklung von Kfz-Schäden, die Beschädigung oder Zerstörung anderer beweglicher Sachen und von Gebäuden und darüber hinaus auf die Schädigung von Pflanzen, Gehölzen und Tieren ein. Und dies jeweils zum Rechtsgut-, Substanz-, Objektschaden ebenso wie zu mittelbaren Vermögensfolgeschäden, z. B. einem entgangenen Gewinn oder dem Nutzungsausfallschaden.
Fragen der Schadensminderung, des Vorteilsausgleichs, des Abzugs neu für alt werden geklärt. Alle Aspekte der Schadensberechnung und -ermittlung werden ebenso benannt wie Aspekte der Haftungseinschränkung, insbesondere wegen Mitverursachung oder mitwirkender Betriebs-, Tiergefahr. Mögliche Haftungsgründe werden aufgezeigt, um ggf. abklären zu können, auf welchem Wege ein bestimmter Anspruch zielgenau verfolgt werden kann.