Handbuch Ius Publicum Europaeum | Gesamtausgabe in ca. 10 Bänden. Ladenpreis bezieht sich auf bislang erschienene Bände (nur bei Bestellung zur Fortsetzung) | ISBN 9783811441149

Handbuch Ius Publicum Europaeum

Gesamtausgabe in ca. 10 Bänden. Ladenpreis bezieht sich auf bislang erschienene Bände (nur bei Bestellung zur Fortsetzung)

herausgegeben von Armin von Bogdandy und Peter-Michael Huber
Mitwirkende
Herausgegeben vonArmin von Bogdandy
Herausgegeben vonPeter-Michael Huber
Buchcover Handbuch Ius Publicum Europaeum  | EAN 9783811441149 | ISBN 3-8114-4114-0 | ISBN 978-3-8114-4114-9
Deutsche und internationale Bibliotheken, deutsche und internationale Juristen in Wissenschaft und Praxis mit Schwerpunkt Staatsrecht, Europarecht
Verlag und Herausgebern ist für Idee und Verwirklichung dieses Projekts zu danken, trägt es doch in erheblichem Maße zur wissenschaftlichen Kommunikation und zum politischen Verständnis innerhalb der Europäischen Rechtsordnung bei. Prof. Dr. Winfried Kluth in: ZAR Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 10/2008

Handbuch Ius Publicum Europaeum

Gesamtausgabe in ca. 10 Bänden. Ladenpreis bezieht sich auf bislang erschienene Bände (nur bei Bestellung zur Fortsetzung)

herausgegeben von Armin von Bogdandy und Peter-Michael Huber
Mitwirkende
Herausgegeben vonArmin von Bogdandy
Herausgegeben vonPeter-Michael Huber
Die Edition „Ius Publicum Europaeum“ behandelt das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Vertreten sind die wichtigsten EU-Staaten, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien. Die einzelnen Landesberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Nachdem sich die Bände I bis V mit dem Staats- und Verwaltungsrecht beschäftigt haben, widmen sich IPE VI (und VII) dem Verfassungsprozessrecht und IPE VIII dem Verwaltungsprozessrecht.