Klausurenkurs im Staatsrecht I von Christoph Degenhart | Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger | ISBN 9783811497429

Klausurenkurs im Staatsrecht I

Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger

von Christoph Degenhart
Buchcover Klausurenkurs im Staatsrecht I | Christoph Degenhart | EAN 9783811497429 | ISBN 3-8114-9742-1 | ISBN 978-3-8114-9742-9
Inhaltsverzeichnis

Klausurenkurs im Staatsrecht I

Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger

von Christoph Degenhart
Das neue Konzept für die erste Studienphase:
Der nun speziell für Anfänger geschriebene „Klausurenkurs im Staatsrecht I“ ist eine Kombination aus Fallbuch und problemorientiertem Repetitionskurs in den Kernbereichen des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte mit speziellen Arbeitsanweisungen zum Schreiben von Klausuren und zur Falllösungstechnik. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Degenhart, Staatsrecht I und Pieroth/Schlink, Grundrechte. Staatsrecht II abgestimmt und gibt dem Leser einen verlässlichen Leitfaden zur Vorbereitung auf die Klausuren in der Zwischenprüfung an die Hand: Typische Musterklausuren werden exemplarisch und realitätsnah gelöst, mit dem Ziel der Einarbeitung in die Technik der Fallbearbeitung und der Einübung typischer Argumentationsmuster. Vorüberlegungen und eine knappe Lösungsskizze dienen der raschen ersten Orientierung. Die Entstehung der Lösung kann anhand von ausformulierten Musterlösungen sodann Schritt für Schritt nachvollzogen werden. Auf jede Falllösung folgt ein Abschnitt „Repetitorium“, in dem das Wichtigste zu besonders klausurrelevanten Problemen zusammengefasst und somit die Möglichkeit der vertiefenden Wiederholung unter Zugrundelegung der Staatsrechtslehrbücher eröffnet wird. Die in diesem Band enthaltenen Fälle mit zugeordneten Repetitorien vermitteln den Kernbestand des staatsrechtlichen Wissens und decken die prüfungsrelevanten Fragenkreise zu einem erheblichen Teil ab. Der Leser hat somit die Chance, sich vor der Klausur quasi „in letzter Minute“ noch der wichtigsten staatsrechtlichen Problemschwerpunkte zu vergewissern.