Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen von Maximilian Janssen | Die persönliche Verantwortung natürlicher Personen für Kartellrechtsverstöße aus ordnungswidrigkeitsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sicht | ISBN 9783828832152

Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen

Die persönliche Verantwortung natürlicher Personen für Kartellrechtsverstöße aus ordnungswidrigkeitsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

von Maximilian Janssen
Buchcover Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen | Maximilian Janssen | EAN 9783828832152 | ISBN 3-8288-3215-6 | ISBN 978-3-8288-3215-2
Inhaltsverzeichnis

Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen

Die persönliche Verantwortung natürlicher Personen für Kartellrechtsverstöße aus ordnungswidrigkeitsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

von Maximilian Janssen
Die Praxisrelevanz der persönlichen Verantwortung von natürlichen Personen für Kartellrechtsverstöße hat unlängst erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei schwerwiegenden Kartellordnungswidrigkeiten kann gegen den handelnden Unternehmensmitarbeiter eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro verhängt werden. Das persönliche Haftungsrisiko beschränkt sich jedoch nicht auf die Bußgeldhaftung, sondern erstreckt sich auch auf potentielle zivilrechtliche Inanspruchnahme. Neben Dritten, wie etwa durch die Kartellierung benachteiligte Kunden, kommt dabei auch das eigene, mit einer Geldbuße belastete Unternehmen als Anspruchssteller in Betracht. Umgekehrt kann der kartellrechtswidrig handelnde Unternehmensmitarbeiter unter Umständen im Hinblick auf die persönliche Geldbuße einen Freistellungs- bzw. Ersatzanspruch gegen das eigene Unternehmen geltend machen. Neben diesen Aspekten befasst sich Maximilian Janssen in diesem Buch auch mit der Bedeutung von D& O-Versicherungen bei Kartellrechtsverstößen. Er untersucht ausführlich, welche Bedeutung der Strafverfolgung bei Kartellrechtsverstößen zukommt und wie die grundsätzliche Zuordnung des Kartellrechts zum Ordnungswidrigkeitenrecht aus rechtspolitischer Sicht zu bewerten ist.