Der Straftatbestand des Einflusshandels (Trafic d’influence) von Julia Philipp | Mögliche Implementierungswege in das deutsche Strafrecht unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben sowie der französischen, belgischen, österreichischen und spanischen Korruptionsdelikte | ISBN 9783828837409

Der Straftatbestand des Einflusshandels (Trafic d’influence)

Mögliche Implementierungswege in das deutsche Strafrecht unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben sowie der französischen, belgischen, österreichischen und spanischen Korruptionsdelikte

von Julia Philipp
Buchcover Der Straftatbestand des Einflusshandels (Trafic d’influence) | Julia Philipp | EAN 9783828837409 | ISBN 3-8288-3740-9 | ISBN 978-3-8288-3740-9
Inhaltsverzeichnis

Der Straftatbestand des Einflusshandels (Trafic d’influence)

Mögliche Implementierungswege in das deutsche Strafrecht unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben sowie der französischen, belgischen, österreichischen und spanischen Korruptionsdelikte

von Julia Philipp
Der Korruptionstatbestand des Einflusshandels ist in den Strafgesetzbüchern zahlreicher europäischer Staaten vorgesehen. Seine Einführung wird zudem in einigen internationalen Abkommen wie dem Europaratsübereinkommen und der UN-Konvention gegen Korruption angeregt. Julia Philipp zeichnet ein umfassendes Bild dieser Rechtsfigur, das alle Facetten und wesentlichen Aspekte dieser in Deutschland noch weitgehend unbekannten Korruptionsnorm aufzeigt. Ausgehend von einer detaillierten Analyse der internationalen Vorgaben untersucht sie die französischen, belgischen, österreichischen und spanischen Einflusshandelstatbestände unter Berücksichtigung der übrigen nationalen Korruptionsvorschriften. Der französischen Rechtsordnung wird dabei besondere Beachtung geschenkt, da sie die ältesten und umfassendsten Normen des Einflusshandels vorsieht. Abschließend diskutiert die Autorin die Frage, ob die Einführung eines Einflusshandelstatbestandes in das deutsche Strafrecht geboten ist und evaluiert in welcher Form sich ein solcher Tatbestand gegebenenfalls in das deutsche Korruptionsstrafrecht integrieren ließe.