Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit von Herbert Försch | Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Scheidungsgründen vom Inkrafttreten des BGB bis zur Einführung des Zerrüttungsprinzips im Jahr 1976 | ISBN 9783830025306

Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit

Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Scheidungsgründen vom Inkrafttreten des BGB bis zur Einführung des Zerrüttungsprinzips im Jahr 1976

von Herbert Försch
Buchcover Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit | Herbert Försch | EAN 9783830025306 | ISBN 3-8300-2530-0 | ISBN 978-3-8300-2530-6

Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit

Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Scheidungsgründen vom Inkrafttreten des BGB bis zur Einführung des Zerrüttungsprinzips im Jahr 1976

von Herbert Försch
Seit Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 war das Scheidungsrecht häufig Mittelpunkt rechtspolitischer Reformen und Diskussionen. Das Buch stellt anhand der Wiedergabe einer Vielzahl teils unveröffentlicher Entscheidungen der Obersten Gerichte dar, wie die ursprüngliche Dominanz des Verschuldensprinzips durch das Vordringen des Zerrüttungsgedankens zunächst eingeschränkt und schliesslich aufgehoben wurde. Der Verfasser bedient sich hierbei umfangreicher Zitate aus den Urteilstexte, die es ermöglichen, jeweils die konkrete, dem Prozess zugrunde liegende Konfliktsituation nachzuvollziehen. Dieser Hintergrund gestattet eine präzise Würdigung der Judikate. Es wird dargestellt, dass zu Beginn des 20. Jahrhunderts bei der richterlichen Überprüfung der Scheidungstatbestände immer die Abwägung des gegenseitigen Verschuldens der Ehegatten im Vordergrund stand. Die Veränderungen in der Gesellschaft, beispielsweise durch die Gleichstellung von Mann und Frau und den damit verbundenen Wechsel der Ansichten zur Ehe und Familie, machten die Aufrechterhaltung des Verschuldensgrundsatzes jedoch unmöglich, sodass der Zerrüttungsgedanke in das Scheidungsrecht Einzug hielt. Das Buch gibt einen Überblick diese Tendenz bis zum heutigen Scheidungsrecht, das alleine vom Zerrüttungsgedanken beherrscht wird und den Verschuldensgrundsatz völlig fallen gelassen hat.