Vernichtungs- und Rückrufansprüche von Lena M. Kern | Der neue § 18 MarkenG im Lichte der europäischen Enforcement-Richtlinie | ISBN 9783830056799

Vernichtungs- und Rückrufansprüche

Der neue § 18 MarkenG im Lichte der europäischen Enforcement-Richtlinie

von Lena M. Kern
Buchcover Vernichtungs- und Rückrufansprüche | Lena M. Kern | EAN 9783830056799 | ISBN 3-8300-5679-6 | ISBN 978-3-8300-5679-9

Vernichtungs- und Rückrufansprüche

Der neue § 18 MarkenG im Lichte der europäischen Enforcement-Richtlinie

von Lena M. Kern
Im Jahr 2008 kam es zu weit reichenden Änderungen im deutschen Markenrecht, denn die europäische Enforcement-Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Diese Studie befasst sich umfassend mit den neuen Ansprüchen aus § 18 Markengesetz auf Vernichtung, Rückruf und endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen. Zwar war der Vernichtungsanspruch bereits vor der Gesetzesänderung im Jahr 2008 im deutschen Markenrecht normiert. Die Gesetzesänderung hat jedoch auch diesen Anspruch verändert. Da es sich bei der Vernichtung um die einschneidenste Rechtsfolge einer Markenrechtsverletzung handelt, ist es von großer praktischer Bedeutung, wie sich die Änderungen auf die Position der Markenrechtsinhaber auswirken. Daraus ergibt sich die spannende Frage, ob das scharfe Schwert des Vernichtungsanspruchs durch die Gesetzesänderung noch weiter geschärft wurde oder stumpft geworden ist. Bei den anderen beiden Ansprüchen (Rückruf und endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen) handelt es sich um ein Novum im Recht des Geistigen Eigentums. Die wenigen und bisher meist oberflächlichen Erörterungen in der Literatur zeigen die große Unsicherheit wie diese neuen Ansprüche zu handhaben sind. Besonders die vielen abstrakten Rechtsbegriffe, die in diesem neuen § 18 Markengesetz enthalten sind, bedürfen einer eingehenden Auseinandersetzung. das Buch gibt ausführliche Auslegungsansätze und beleuchtet die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen. Spannend und hilfreich in der aktuellen Diskussion ist der Ausblick, welche Rechtsfolgen sich in der gerichtlichen Praxis ergeben können.