Schadensersatzklagen gegen Staaten wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Europäischen Zivilprozessrecht von Stefan Rinke | Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis der EuGVVO zur Staatenimmunität | ISBN 9783830536802

Schadensersatzklagen gegen Staaten wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Europäischen Zivilprozessrecht

Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis der EuGVVO zur Staatenimmunität

von Stefan Rinke
Buchcover Schadensersatzklagen gegen Staaten wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Europäischen Zivilprozessrecht | Stefan Rinke | EAN 9783830536802 | ISBN 3-8305-3680-1 | ISBN 978-3-8305-3680-2

Schadensersatzklagen gegen Staaten wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Europäischen Zivilprozessrecht

Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis der EuGVVO zur Staatenimmunität

von Stefan Rinke
Das Europäische Zivilprozessrecht steht vor Herausforderungen, die seine Initiatoren nicht vorhersahen. Sein „Herzstück“ ist Schauplatz für Verfahren von Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen geworden, die versuchen, erstrittene Entscheidungen unter Zuhilfenahme der EuGVVO durchzusetzen oder sie zur Begründung der Gerichtszuständigkeit°°heranzuziehen. Insbesondere handelt es sich dabei um Urteile aus Verfahren der Opfer von Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland. Ihren Höhepunkt erlebten die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, der tradierte Immunitätsvorstellungen nicht aufzulösen vermochte – ein Schlussstrich ist nicht in Sicht. Hier verspricht die Europäische Urteilsfreizügigkeit und justizielle Zusammenarbeit Grenzen zu überwinden, vor denen auch das Unrecht nicht Halt macht.°°°°Diese Untersuchung hinterfragt die legislativen Initiativen und stellt die Judikatur sowie deren Zusammenhänge dar. Der Fokus liegt auf dem Verhältnis der EuGVVO zur Staatenimmunität, die den wichtigsten Vorwand dafür darstellt, Schadensersatzklagen gegen Staaten wegen schwerer°°Menschenrechtsverletzungen von ihrer Behandlung durch das Europäische Zivilprozessrecht fernzuhalten. Damit trägt diese Arbeit einen Teil zur Bewältigung schwerer Menschenrechtsverletzungen bei, die ohne eine zivilrechtliche Behandlung nicht stattfinden kann.°°