Sondergutachten 44. Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien von Monopolkommission | Sondergutachten der Monopolkommision gemäß § 44 Postgesetz in Verbindung mit § 81 Telekommunikationsgesetz a.F. | ISBN 9783832918866

Sondergutachten 44. Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien

Sondergutachten der Monopolkommision gemäß § 44 Postgesetz in Verbindung mit § 81 Telekommunikationsgesetz a.F.

von Monopolkommission
Buchcover Sondergutachten 44. Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien | Monopolkommission | EAN 9783832918866 | ISBN 3-8329-1886-8 | ISBN 978-3-8329-1886-6

Sondergutachten 44. Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien

Sondergutachten der Monopolkommision gemäß § 44 Postgesetz in Verbindung mit § 81 Telekommunikationsgesetz a.F.

von Monopolkommission
In ihrem vierten Gutachten zur Wettbewerbsentwicklung auf den Telekommunikationsmärkten kommt die Monopolkommission zu der Auffassung, dass zwar erhebliche Fortschritte auf den Endkundenmärkten der Festnetztelefonie – insbesondere bei den Ortsgesprächen – zu verzeichnen sind; bei den Teilnehmeranschlüssen hält die Deutsche Telekom AG jedoch nach wie vor eine überragende Marktstellung. Auch wenndie Entgeltgenehmigung für Orts-, Fern- und Auslandsgespräche nicht mehr notwendig ist, so bleibt die sektorspezifische Regulierung der Zugangsleistungen weiterhin unverzichtbar. Beim Mobilfunk ist das Problem überhöhter Terminierungsentgelte weiterhin ungelöst; sie sollten auf das Niveau der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gesenkt werden. Da das novellierte TKG bei seiner Anwendung eine Reihe konzeptioneller und inhaltlicher Probleme aufwirft, schlägt die Monopolkommission vor, dass die Bundesnetzagentur Auslegungsgrundsätze zu den grundsätzlichen Problemen der Regulierung veröffentlicht. Schließlich fordert die Monopolkommission ein gesetzlich gesichertes Akteneinsichtsrecht, um ihrem Auftrag, die Amtspraxis der Regulierungsbehörde zu würdigen, gerecht werden zu können.