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Mit der aktuellen Reform des Mietrechts (Mietrechtsänderungsgesetz) gestaltet der Gesetzgeber zentrale Regelungen des Mietrechts neu. Die Berater der Vermieter, wie der Mieter müssen sich ab sofort auf erhebliche Veränderungen einstellen, die weitreichende Auswirkungen auf die Behandlung und Abwicklung der Mietverhältnisse, die Vertragsgestaltung und den Mietprozess haben werden.
Rechtssicherheit für investitionswillige Vermieter.
Die Vorschriften über die Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden reformiert („energetische Modernisierung“). Erfasst sind alle Maßnahmen, die zur Energieeinsparung in Bezug auf die Mietsache beitragen: