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Das Lehrbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht vermittelt in seiner fünften Auflage weiterhin die Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts und entspricht damit dem Anforderungsprofil der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zum Pflichtfach Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgrund positiver Resonanz bleibt es bei dem neuartigen Weg, das Verwaltungsprozessrecht nicht gesondert zu behandeln, sondern problemorientiert an den Stellen des materiellen Verwaltungsrechts einzubinden, an denen ihm ausbildungsbezogene wie praktische Relevanz zukommt.