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Das Assoziationsrecht EWG/Türkei
Rechte türkischer Staatsangehöriger in der EuGH-Rechtsprechung
von Kees Groenendijk, Holger Hoffmann und Maaike LuitenDas Assoziationsabkommen und die Assoziationsratsbeschlüsse der Europäischen Gemeinschaft mit der Türkei sind seit den Entscheidungen „Demirel“ und „Sevince“ von erheblicher und ständig wachsender Bedeutung für die europarechtliche Praxis: Sie sind Teil des EU-Rechts und unmittelbar anwendbar.
Auf die Bestimmungen kann sich jeder türkische Staatsangehörige in den Unionsstaaten, aber auch z. B. ein deutscher Arbeitnehmer in der Türkei stützen, deutsches und EU- Recht muss mit den Regeln übereinstimmen. Staatliche Maßnahmen dürfen keine anderen Bedingungen einführen. Zudem werden die Rechte durch EU-Migrationsrichtlinien erweitert.
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs prägen die Auslegungsregeln. Der Band „Das Assoziationsrecht EWG/Türkei“ knüpft hieran konsequent an.
Die Verfasser:
Besonders hilfreich:
Der Band ist damit die kompakte Argumentationsgrundlage für Interessenvertretungen, Rechtsanwälte, Ausländerverwaltungen wie Verwaltungsgerichte. Auch Europarechtler profitierten von der präzisen Darstellung.
Die Verfasser stehen für jahrzehntelange Erfahrung im praktischen Umgang mit dem Assoziationsabkommen und den Beschlüssen. Sie sind dadurch in der Lage, in straffer Form die für die Praxis notwendige Vollständigkeit der Rechtsprechungsübersicht zu gewährleisten:
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs prägen die Auslegungsregeln. Der Band „Das Assoziationsrecht EWG/Türkei“ knüpft hieran konsequent an.
Die Verfasser:
Besonders hilfreich:
Der Band ist damit die kompakte Argumentationsgrundlage für Interessenvertretungen, Rechtsanwälte, Ausländerverwaltungen wie Verwaltungsgerichte. Auch Europarechtler profitierten von der präzisen Darstellung.
Die Verfasser stehen für jahrzehntelange Erfahrung im praktischen Umgang mit dem Assoziationsabkommen und den Beschlüssen. Sie sind dadurch in der Lage, in straffer Form die für die Praxis notwendige Vollständigkeit der Rechtsprechungsübersicht zu gewährleisten: