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Die Anwender des Betreuungsrechts stehen – nach den Reformen der letzten Jahre – vor einer neuen Herausforderung: Das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist seit 26.2.2013 in Kraft. Die Praxis muss sich darauf einstellen, denn die Neuregelung greift in die alltägliche Wirklichkeit in den Heimen und bei Betreuern, Bevollmächtigten, Betreuungsbehörden und -vereinen, Angehörigen und Betreuten ein. Auch die Betreuungsgerichte müssen die Gesetz gewordenen Vorgaben unmittelbar umsetzen.
Allen Verfahrensbeteiligten gibt der Handkommentar Betreuungsrecht eine fundierte Orientierung über die Neuerungen:
Die Autoren:
Allen Verfahrensbeteiligten gibt der Handkommentar Betreuungsrecht eine fundierte Orientierung über die Neuerungen:
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