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Öffentliche Unternehmen in der Europäischen Union
Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 101 AEUV als Begrenzung staatlicher Maßnahmen zu Gunsten einer sozialen Marktwirtschaft mit einem unverfälschten Wettbewerb
von Björn-Olav SchnabelDer Autor erläutert die Regelung des Art. 106 AEUV und ihre Bedeutung für die Wettbewerbsordnung der Europäischen Union.