Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler: innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler: innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.
Auf der Höhe der Zeit
Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits:
Struktur und Vertiefung
Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:
Unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Heribert Schumann, M. C. L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:
Zielgruppen Der Großkommentar richtet sich an:
Auf der Höhe der Zeit
Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits:
Struktur und Vertiefung
Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:
Unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Heribert Schumann, M. C. L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:
Zielgruppen Der Großkommentar richtet sich an: