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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren heißt: Steigerung der Verkehrssicherheit junger Fahranfänger und Senkung des zu Beginn der Fahrkarriere extrem erhöhten Unfallrisikos. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren heißt aber auch: Für die Einhaltung der in der Prüfungsbescheinigung dokumentierten Auflagen ist allein der Fahrzeugführer verantwortlich. Die Einsatzkarte beantwortet schnell und sicher alle Fragen, die sich dem Praktiker vor Ort stellen: Fahrerlaubnisrechtlicher Umfang der Prüfungsbescheinigung - Konsequenzen eines Auflagenverstoßes – Polizeiliche Maßnahmen.