Reform, Revolte, Rechtssoziologie. Das Verhältnis von Sozialforschung und Jurisprudenz während der langen 1970er-Jahre
Mittelweg 36, Heft 5 Oktober/November 2022
herausgegeben von Clemens Boehncke, Karlson Preuß und Doris SchweitzerWie viele Bindestrichdisziplinen ringt auch die Rechtssoziologie fortwährend um eine angemessene Verhältnisbestimmung zwischen Jurisprudenz und Soziologie. Wer den gegenwärtigen Diskussionsstand verstehen will, tut gut daran, frühere Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen Rechtswissenschaft und (Rechts-)Soziologie genauer zu betrachten. Besonders interessant waren sie in den 1970er-Jahren der alten Bundesrepublik, als um die je eigenen Funktionen und Aufgaben, um Chancen und Probleme verschiedener Theorieprogramme und unterschiedlicher Formen der Institutionalisierung, um das Für und Wider beim Ziehen und Überschreiten disziplinärer Grenzen gerungen wurde.
»Die Gesellschaft wird im Recht beständig angerufen und problematisiert. Recht steht im Kontext, bezieht es sich doch in seinen Operationsweisen immer auch auf die gesellschaftliche Wirklichkeit. Jenseits der polemischen Einlassungen wurde dies in den 1970er- und 1980er-Jahren zum Anlass genommen, nach den rechtswissenschaftlichen Verwendungsmöglichkeiten soziologischen Wissens im Recht zu fragen.« Clemens Boehncke/Karlson Preuß/Doris Schweitzer