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Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer des preußischen Landtags 1849-1855 - Stenographische Berichte über die Verhandlungen des preußischen Hauses der Abgeordneten 1855-1918
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Inhalt der Edition:
Das Jahr 1849 gilt mit Recht als ein Jahr der Niederlage des preußischen wie des gesamtdeutschen Parlamentarismus. Die Frankfurter Nationalversammlung, das erste demokratisch gewählte Parlament eines in Ansätzen geeinten Deutschlands, wurde in Folge der wiedererstarkten Kräfte der Reaktion aufgelöst. Der preußische König Friedrich Wilhelm II. lehnte die ihm vom Paulskirchenparlament angetragene Krone des Deutschen Reiches mit Hinweis auf die 'Beschmutzung durch das Volk' ab, und die in monatelanger parlamentarischer Ausschußarbeit entwickelte Verfassung war nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stand. So lautete das Urteil der überwiegenden Mehrheit der Zeitgenossen. Die revolutionären Erhebungen des Jahres 1848 und die liberalen Kräfte in den Einzelstaaten hatten den Monarchen des Deutschen Bundes, dem preußischen König und dem Habsburger Kaiser, dennoch zwei Versprechen abgerungen: Verfassungen sollten entwickelt und Volksvertretungen gegründet werden. Beide Versprechen wurden, wenn auch unter großen Vorbehalten, erfüllt. Der preußische Landtag darf aus heutiger Sicht ebenso wie die oktroyierte Verfassung von des Königs Gnaden als Erfolg der konservativen Reaktion bezeichnet werden und erfüllt die grundlegendsten Anforderungen an eine demokratisch gewählte Volksvertretung nur begrenzt. Neben dem Dreiklassenwahlrecht bezeugt die ausgeprägte Möglichkeit der Einflußnahme durch den Monarchen, daß die preußische Verfassung und der aus ihr entstandene Landtag einen Rückschritt gegenüber den gefeierten Leistungen der Paulskirche aus den Jahren 1848/49 darstellten. Während letztere aus demokratietheoretischen Gesichtspunkten beinahe als mustergültig erscheinen konnte, stellt sich die Verfassung aus der Feder des Königs als Rückschritt in der Geschichte des Parlamentarismus dar. Als um so bemerkenswerter sind die Erfolge des preußischen Parlaments in den folgenden 70 Jahren zu bewerten. Die Verteidigung des höchsten Rechts der Abgeordneten, des Budgetrechts, in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts, die Entwicklung der Sozialgesetzgebung und die Sicherung der juristisch-politischen Ministerverantwortlichkeit legen Zeugnis von der Leistung der Zweiten Kammer des preußischen Landtags sowie ihrer Nachfolgerin, des preußischen Hauses der Abgeordneten, ab. Als Beispiele aus dem Spektrum des Erreichten können folgende wichtige Aspekte gelten:
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Das Jahr 1849 gilt mit Recht als ein Jahr der Niederlage des preußischen wie des gesamtdeutschen Parlamentarismus. Die Frankfurter Nationalversammlung, das erste demokratisch gewählte Parlament eines in Ansätzen geeinten Deutschlands, wurde in Folge der wiedererstarkten Kräfte der Reaktion aufgelöst. Der preußische König Friedrich Wilhelm II. lehnte die ihm vom Paulskirchenparlament angetragene Krone des Deutschen Reiches mit Hinweis auf die 'Beschmutzung durch das Volk' ab, und die in monatelanger parlamentarischer Ausschußarbeit entwickelte Verfassung war nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stand. So lautete das Urteil der überwiegenden Mehrheit der Zeitgenossen. Die revolutionären Erhebungen des Jahres 1848 und die liberalen Kräfte in den Einzelstaaten hatten den Monarchen des Deutschen Bundes, dem preußischen König und dem Habsburger Kaiser, dennoch zwei Versprechen abgerungen: Verfassungen sollten entwickelt und Volksvertretungen gegründet werden. Beide Versprechen wurden, wenn auch unter großen Vorbehalten, erfüllt. Der preußische Landtag darf aus heutiger Sicht ebenso wie die oktroyierte Verfassung von des Königs Gnaden als Erfolg der konservativen Reaktion bezeichnet werden und erfüllt die grundlegendsten Anforderungen an eine demokratisch gewählte Volksvertretung nur begrenzt. Neben dem Dreiklassenwahlrecht bezeugt die ausgeprägte Möglichkeit der Einflußnahme durch den Monarchen, daß die preußische Verfassung und der aus ihr entstandene Landtag einen Rückschritt gegenüber den gefeierten Leistungen der Paulskirche aus den Jahren 1848/49 darstellten. Während letztere aus demokratietheoretischen Gesichtspunkten beinahe als mustergültig erscheinen konnte, stellt sich die Verfassung aus der Feder des Königs als Rückschritt in der Geschichte des Parlamentarismus dar. Als um so bemerkenswerter sind die Erfolge des preußischen Parlaments in den folgenden 70 Jahren zu bewerten. Die Verteidigung des höchsten Rechts der Abgeordneten, des Budgetrechts, in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts, die Entwicklung der Sozialgesetzgebung und die Sicherung der juristisch-politischen Ministerverantwortlichkeit legen Zeugnis von der Leistung der Zweiten Kammer des preußischen Landtags sowie ihrer Nachfolgerin, des preußischen Hauses der Abgeordneten, ab. Als Beispiele aus dem Spektrum des Erreichten können folgende wichtige Aspekte gelten: