Mandatsunfähigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern einer deutschen Aktiengesellschaft von Henning Struck | ISBN 9783899369373

Mandatsunfähigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern einer deutschen Aktiengesellschaft

von Henning Struck
Buchcover Mandatsunfähigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern einer deutschen Aktiengesellschaft | Henning Struck | EAN 9783899369373 | ISBN 3-89936-937-8 | ISBN 978-3-89936-937-3

Mandatsunfähigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern einer deutschen Aktiengesellschaft

von Henning Struck
Die Reichweite der Mandatsunfähigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern ist eine bis heute nicht abschließend geklärte Frage. Das deutsche Aktiengesetz sieht in den §§ 100, 105 Bestellungshindernisse vor, die eine Wahl eines designierten Aufsichtsratsmitglieds unmöglich machen. Neben den gesetzlichen Bestellungshindernissen ist aber Streitpunkt und wesentlicher Schwerpunkt dieses Buches, ob es über die gesetzlich geschriebenen Gründe hinaus ungeschriebene Bestellungshindernisse gibt, wie diese dogmatisch auch im Hinblick auf eine mögliche Rechtsfolge in das gesetzliche System eingebunden werden können und wie praktische Fälle gelöst werden könnten.
Der gesamte Themenkomplex ist im Fluss. Dies zeigt sich daran, dass der Gesetzgeber erst vor Kurzem ein neues gesetzliches punktuelles Bestellungshindernis eingefügt hat und namentlich die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern ein rechtspolitisches Thema ist. Bei der Frage der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern spielen Interessenkonflikte eine zentrale Rolle. Daher werden in diesem Buch praxisrelevante Interessenkonflikte daraufhin untersucht, inwiefern sie ein ungeschriebenes Bestellungshindernis für die Aufsichtsratstätigkeit darstellen oder auf welche Art und Weise sie aufzulösen sind.
Das Buch richtet sich an diejenigen, die sich mit der Aufsichtsratstätigkeit und dem Bestellungsrecht in einer deutschen Aktiengesellschaft beschäftigen. Das Buch gibt dabei einen neuen Lösungsansatz für dauerhafte und sanktionsbedürftige Interessenkonflikte vor, der die Hauptversammlungskompetenz stärken und die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats verbessern könnte.