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Lehrpersonen, Schulleiter/innen, Schulpfleger/innen, Behördenmitglieder, Eltern
Handbuch für Zürcher Schulbehörden und Schulleitungen
von Ruth Eckhardt-Steffen, Gerhard Keller und Fredy ZülligDas erfahrene Autorenteam des Handbuchs für Zürcher Schulbehörden und Schulleitungen und weitere Bildungsfachleute stellen in der dritten, erweiterten Auflage die vielschichtige Welt der Volksschule in sieben Kapiteln dar: Volksschule, Schulgemeinde, Schulpflege, Schule, Lehrpersonen, Schüler/innen und Eltern.
Die neue Ausgabe umfasst alle Neuerungen des inzwischen umgesetzten Volksschulgesetzes des Kantons Zürich und richtet sich auch an die neuen Schulleitungen, die mit der Schulpflege zusammen die Verantwortung für die Führung der Schule haben. Das Handbuch bietet Hintergrundwissen zur Volksschule im Kanton Zürich und Informationen zur praktischen Arbeit der Schulverantwortlichen. Es schildert die Rollen von Schulpflegerin und Schulleiter, gibt Tipps und Empfehlungen für die unterschiedlichen Aufgaben und verweist auf Materialien sowie wichtige Kontaktadressen und Anlaufstellen.
Nicht nur Behördenmitgliedern und Schulleitungen, sondern auch Lehrpersonen und im Schulfeld engagierten Eltern wird dieses Handbuch als Orientierungshilfe in der komplexen Schullandschaft dienen.
Die neue Ausgabe umfasst alle Neuerungen des inzwischen umgesetzten Volksschulgesetzes des Kantons Zürich und richtet sich auch an die neuen Schulleitungen, die mit der Schulpflege zusammen die Verantwortung für die Führung der Schule haben. Das Handbuch bietet Hintergrundwissen zur Volksschule im Kanton Zürich und Informationen zur praktischen Arbeit der Schulverantwortlichen. Es schildert die Rollen von Schulpflegerin und Schulleiter, gibt Tipps und Empfehlungen für die unterschiedlichen Aufgaben und verweist auf Materialien sowie wichtige Kontaktadressen und Anlaufstellen.
Nicht nur Behördenmitgliedern und Schulleitungen, sondern auch Lehrpersonen und im Schulfeld engagierten Eltern wird dieses Handbuch als Orientierungshilfe in der komplexen Schullandschaft dienen.