Leitfaden zum Arbeitslosengeld II von Udo Geiger | Der Rechtsratgeber zum SGB II | ISBN 9783936065893

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II

Der Rechtsratgeber zum SGB II

von Udo Geiger, herausgegeben von Arbeitslosenprojekt TuWas
Mitwirkende
Herausgegeben vonArbeitslosenprojekt TuWas
Autor / AutorinUdo Geiger
Sonstige Bearbeitung vonUlrich Stascheit
Sonstige Bearbeitung vonUte Winkler
Buchcover Leitfaden zum Arbeitslosengeld II | Udo Geiger | EAN 9783936065893 | ISBN 3-936065-89-6 | ISBN 978-3-936065-89-3
Inhaltsverzeichnis
Leseprobe

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II

Der Rechtsratgeber zum SGB II

von Udo Geiger, herausgegeben von Arbeitslosenprojekt TuWas
Mitwirkende
Herausgegeben vonArbeitslosenprojekt TuWas
Autor / AutorinUdo Geiger
Sonstige Bearbeitung vonUlrich Stascheit
Sonstige Bearbeitung vonUte Winkler
Auch wenn der SGB II-Gesetzgeber eine kurze Atempause eingelegt hat, die zahlreichen, täglich neu auftauchenden Streitfragen und die Flut der Gerichtsentscheidungen erfordern eine Neuauflage.
Komplett überarbeitet und auf den Stand der BSG-Rechtsprechung gebracht wurden die Kapitel „Anrechnung von Einkommen“ und „Unterkunftskosten“.
Stark verbessert wurde das Kapitel „Wer bekommt Leistungen der Grundsicherung und wer nicht?“. Dabei wurde das für das SGB II wichtige „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der europäischen Union“ (in der Fassung des Entwurfs BR-Drs. 224/07) bereits eingearbeitet.
Das Kapitel „Krankenversicherung“ ist weiter ausgebaut worden. Das ist schon deshalb wichtig, weil selbst ausführlichste Kommentare dieses wichtige Thema vernachlässigen. Berücksichtigt sind die zum 1.4.2007 in Kraft getretenen Regelungen zum Krankenversicherungsrecht („Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV“) und das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Akltersvorsorge“.
Die Kapitel „Ausfüllhilfe Alg II-Antrag“ und „Lesehilfe Bewilligungsbecheid“ sind unter Zugrundelegung der neuen Formulare und unter Berücksichtigung der BSG-Rechtsprechung zu den Anforderungen an SGB II-Bescheide neu gefasst worden.