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Staatliche Verantwortung im Bereich Sport
Ein Beitrag zur normativen Abgrenzung von Staat und Gesellschaft
von Martin Nolte„Staatliche Verantwortung im Bereich Sport“
Das verfassungsrechtliche Theorem von Staat und Gesellschaft ist von ungebrochener Aktualität. Das komplexe Verhältnis zwischen Staat und Sport stellt einen wichtigen Teilaspekt dar. Das Ziel der vorliegenden Untersuchung besteht darin, die wechselseitigen Beiträge der staatlichen und gesellschaftlichen Akteure in der gesellschaftlichen Sphäre des Sports auszuloten. Dem Begriff der staatlichen Verantwortung kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu:
Die Untersuchung gliedert sich in drei Kapitel. Das erste Kapitel liefert einen Überblick über die vielfältigen rechtstatsächlichen Dimensionen und Auswirkungen des Sports. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Begriff der staatlichen Verantwortung als Schlüsselkategorie des verfassten Rechtsstaats im Allgemeinen. Dabei wird der Begriff der staatlichen Verantwortung in seine Strukturelemente gegliedert und in die verfassungsrechtliche Kategorientafel eingebettet. Entscheidend ist seine Determinierung anhand allgemeiner Rechtsgrundsätze, -normen und -prinzipien. Diese lassen sich ihrer Wirkrichtung nach in positive und negative Impulse staatlichen Handelns einteilen:
Das verfassungsrechtliche Theorem von Staat und Gesellschaft ist von ungebrochener Aktualität. Das komplexe Verhältnis zwischen Staat und Sport stellt einen wichtigen Teilaspekt dar. Das Ziel der vorliegenden Untersuchung besteht darin, die wechselseitigen Beiträge der staatlichen und gesellschaftlichen Akteure in der gesellschaftlichen Sphäre des Sports auszuloten. Dem Begriff der staatlichen Verantwortung kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu:
Die Untersuchung gliedert sich in drei Kapitel. Das erste Kapitel liefert einen Überblick über die vielfältigen rechtstatsächlichen Dimensionen und Auswirkungen des Sports. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Begriff der staatlichen Verantwortung als Schlüsselkategorie des verfassten Rechtsstaats im Allgemeinen. Dabei wird der Begriff der staatlichen Verantwortung in seine Strukturelemente gegliedert und in die verfassungsrechtliche Kategorientafel eingebettet. Entscheidend ist seine Determinierung anhand allgemeiner Rechtsgrundsätze, -normen und -prinzipien. Diese lassen sich ihrer Wirkrichtung nach in positive und negative Impulse staatlichen Handelns einteilen: