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Erwachsene
Welche Hilfe beim Sterben wollen wir
Ethische Fragen am Lebensende
Vorwort von Dr. Sabine Federmann und Vorwort von Dr. Ing. Agr. Peter MarkusDr. Sabine Federmann, Dr. Peter Markus
Die Diskussion im Vorfeld des neuen Gesetzes zur Sterbehilfe ließ bei allen, die
sich um die demokratische Diskurskultur in unserem Land sorgen, die Herzen höher
schlagen. Der parlamentarische Fraktionszwang für dieses Gesetzesvorhaben war
aufgehoben und Politikerinnen und Politiker quer durch alle Parteien rangen miteinander
um die Sache. Und es gab einen gesamtgesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess,
wie er nur selten bei Gesetzesvorhaben zu beobachten ist.
Auch die Ev. Akademie Villigst hat sich mit einer Reihe von Veranstaltungen an diesem
Diskurs beteiligt. Auffällig dabei war, dass der gesellschaftliche Diskurs über
den Rahmen der Gesetzesinitiativen hinausging. Wurde im Parlament v. a. die Frage
nach organisierter und kommerzialisierter Sterbehilfe thematisiert, so prägten
den gesellschaftlichen Diskurs darüber hinaus das Ringen um unseren momentanen
gesellschaftliches Umgang mit und dem Verständnis von Sterben und Tod. Nach
unserem evangelischen Grundverständnis ist der Mensch von Gott zur Freiheit bestimmt.
Mit unserem Verständnis von der Würde des menschlichen Lebens lassen
sich keine zwingende Normen für den Einzelnen ableiten. So stehen das würdevolle
Sterben, seine kulturellen, sozialen und spirituellen Implikationen, und v. a. die Frage
nach der Autonomie des Menschen im Mittelpunkt der Diskurse. Wie weit gehen das
Selbstbestimmungsrecht und die Selbstbestimmungspflichten der Einzelnen? Gibt
es ein Recht auf Unwissenheit, auf nicht-selbst –Entscheiden? Und auf der anderen
Seite: wie weit hat ein Mensch eigentlich das Recht, über sich selbst zu entscheiden,
wo stößt er mit seinem Autonomiestreben an die Grenzen anderer Menschen, wo
an gesellschaftliche Grenzen? Sind etwa die Niederlande mit ihrer Möglichkeit der
Tötung auf Verlangen der Wegweiser für eine liberale Gesellschaft, die sich an dem
Autonomiestreben der Einzelnen orientiert. Oder ist in unserem Nachbarland die
Barriere des Tötungsverbotes überschritten, die eine Gesellschaft nicht zugunsten
von Individualrechten aufgeben darf? Noch weiter gedacht: gibt es überhaupt so etwas
wie eine wahrhaft autonome Entscheidung eines Einzelnen, oder sind Menschen
wird.
Die Diskussion im Vorfeld des neuen Gesetzes zur Sterbehilfe ließ bei allen, die
sich um die demokratische Diskurskultur in unserem Land sorgen, die Herzen höher
schlagen. Der parlamentarische Fraktionszwang für dieses Gesetzesvorhaben war
aufgehoben und Politikerinnen und Politiker quer durch alle Parteien rangen miteinander
um die Sache. Und es gab einen gesamtgesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess,
wie er nur selten bei Gesetzesvorhaben zu beobachten ist.
Auch die Ev. Akademie Villigst hat sich mit einer Reihe von Veranstaltungen an diesem
Diskurs beteiligt. Auffällig dabei war, dass der gesellschaftliche Diskurs über
den Rahmen der Gesetzesinitiativen hinausging. Wurde im Parlament v. a. die Frage
nach organisierter und kommerzialisierter Sterbehilfe thematisiert, so prägten
den gesellschaftlichen Diskurs darüber hinaus das Ringen um unseren momentanen
gesellschaftliches Umgang mit und dem Verständnis von Sterben und Tod. Nach
unserem evangelischen Grundverständnis ist der Mensch von Gott zur Freiheit bestimmt.
Mit unserem Verständnis von der Würde des menschlichen Lebens lassen
sich keine zwingende Normen für den Einzelnen ableiten. So stehen das würdevolle
Sterben, seine kulturellen, sozialen und spirituellen Implikationen, und v. a. die Frage
nach der Autonomie des Menschen im Mittelpunkt der Diskurse. Wie weit gehen das
Selbstbestimmungsrecht und die Selbstbestimmungspflichten der Einzelnen? Gibt
es ein Recht auf Unwissenheit, auf nicht-selbst –Entscheiden? Und auf der anderen
Seite: wie weit hat ein Mensch eigentlich das Recht, über sich selbst zu entscheiden,
wo stößt er mit seinem Autonomiestreben an die Grenzen anderer Menschen, wo
an gesellschaftliche Grenzen? Sind etwa die Niederlande mit ihrer Möglichkeit der
Tötung auf Verlangen der Wegweiser für eine liberale Gesellschaft, die sich an dem
Autonomiestreben der Einzelnen orientiert. Oder ist in unserem Nachbarland die
Barriere des Tötungsverbotes überschritten, die eine Gesellschaft nicht zugunsten
von Individualrechten aufgeben darf? Noch weiter gedacht: gibt es überhaupt so etwas
wie eine wahrhaft autonome Entscheidung eines Einzelnen, oder sind Menschen
wird.