Videotechnik vor Gericht von Rudolf Auer | Urteile und Gutachten aus der Videobranche | ISBN 9783939596028

Videotechnik vor Gericht

Urteile und Gutachten aus der Videobranche

von Rudolf Auer
Buchcover Videotechnik vor Gericht | Rudolf Auer | EAN 9783939596028 | ISBN 3-939596-02-7 | ISBN 978-3-939596-02-8

Videotechnik vor Gericht

Urteile und Gutachten aus der Videobranche

von Rudolf Auer
„Parallel zu meinen bisherigen journalistischen Tätigkeiten für die Fachzeitschriften Funkschau, Medien-Bulletin, AV-INVEST und AV-LIVE schreibe ich seit 1986 Gutachten für Gerichte. Als Ausgleich für die oft knochentrockene Tätigkeit als Journalist bietet die Gutachtertätigkeit die Chance, wieder einmal das eine oder andere Gerät zu zerlegen, oder zu versuchen, visuell oder messtechnisch eine Fehlerursache zu finden bzw. die Streitfrage auf irgendeine Art und Weise zu lösen. Ein Weg findet sich immer, wie die Beispiele aus der Praxis in diesem Buch zeigen.
Der Richter am jeweiligen Amts-, Land- oder Oberlandesgericht definiert im sog. Beweisbeschluss die Aufgabe, die der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten zu lösen hat. Den Beweisbeschluss bekommt der Sachverständige zusammen mit einem kompletten Satz Gerichtsakten zugestellt. 200 Seiten Umfang der Akte und mehr sind keine Seltenheit. In diese muss sich der Sachverständige gründlich einarbeiten und dann im eigenen Ermessen eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickeln, die letztlich in einem abgeschlossenen schriftlichen Gutachten seinen Abschluss findet. Den Kostenrahmen schränkt der Richter durch Bestimmen des sog. Kostenvorschusses bereits im Vorfeld ein.
Jedes meiner Gutachten entspricht einem Unikat. Jeder Fall ist anders, und das macht das Erstellen von Gutachten so spannend. Jedes neue Gutachten entspricht einer neuen Herausforderung.
Mein Gutachten erhalten das Gericht sowie die Rechtsanwälte der Klägerin und der Beklagten. In seltenen Fällen lädt das Gericht den Sachverständigen später noch zu einer mündlichen Verhandlung, in der der Sachverständige sein Gutachten mündlich erläutern muss. Zudem hat er im Rahmen der Verhandlung auf die Fragen der Rechtsanwälte beider Parteien und des Gerichtes einzugehen.
Bis der Sachverständige die Gerichtsakte zugestellt bekommt, sind etwa ein bis zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Schadens- bzw. Streitfalls verstrichen. Zwischenzeitlich wurde schon so manches Beweismittel entsorgt und durch ein neues Produkt ersetzt. Doch dies darf letztlich kein unüberwindliches Hindernis darstellen.
Ich sehe meine Aufgabe als öffentlich bestellt- und vereidigter Sachverständiger darin, das Gericht durch mein Mitwirken im jeweiligen Streitfall in seiner Entscheidungsfindung fachspezifisch und neutral zu unterstützen. Die Folgen meines Mitwirkens finden sich in den Urteilen und in den Urteilsbegründungen wieder.
Ich bedanke mich bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten für die Bereitstellung ihrer schriftlichen Urteile als Papierkopie sowie den Industrie- und Handelskammern für ihre Vermittlungsbemühungen.“
Rudolf Auer