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Normalvertrag Bühne
Tarifrecht der Solo-, Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder sowie der überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechniker
Normalvertrag Bühne der Solo-, Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder sowie der überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechniker, inklusive sieben Anlagen, darunter das Verzeichnis der großen Choropern und Chorwerke im Sinne der §§ 72 und 73 NV Bühne sowie einem Index.