Leitfaden zum Arbeitslosengeld II von Udo Geiger | Der Rechtsratgeber zum SGB II | ISBN 9783943787795

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II

Der Rechtsratgeber zum SGB II

von Udo Geiger, herausgegeben von Arbeitslosenprojekt TuWas
Mitwirkende
Herausgegeben vonArbeitslosenprojekt TuWas
Autor / AutorinUdo Geiger
Sonstige MitwirkungUlrich Stascheit
Sonstige MitwirkungUte Winkler
Buchcover Leitfaden zum Arbeitslosengeld II | Udo Geiger | EAN 9783943787795 | ISBN 3-943787-79-6 | ISBN 978-3-943787-79-5

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II

Der Rechtsratgeber zum SGB II

von Udo Geiger, herausgegeben von Arbeitslosenprojekt TuWas
Mitwirkende
Herausgegeben vonArbeitslosenprojekt TuWas
Autor / AutorinUdo Geiger
Sonstige MitwirkungUlrich Stascheit
Sonstige MitwirkungUte Winkler
Obgleich die Ende August 2016 erschienene 12. Auflage bereits das 9. SGB II-AndG vom 26.7.2016 berücksichtigt hat, ist eine Neuauflage angebracht:
Eingearbeitet wurden: – die Wohnsitzauflage für Ausländer nach dem Gesetz vom 5.8.2016 (§ 22 Abs. 1a und § 36 Abs. 2 SGB II); – die Erleichterung des Alg II-Bezugs durch die erweiterte Unbilligkeitsverordnung vom 4.10.2016 (§ 6 VO); – der Leistungsausschluss für Arbeitsuchende aus der EU durch Gesetz vom 22.12.2016 (§ 7 Abs. 1 SGB II).
Mit den durch Gesetz vom 22.12.2016 erneut sehr knapp bemessenen Regelbedarfen setzen wir uns im Lichte der Gewährleistung des Existenzminimums auseinander.
Gründlich überarbeitet und vertieft dargestellt werden die Leistungsein- und -ausschlüsse für Auszubildende, Schüler und Studierende, insbesondere der Härtefallzuschuss nach § 27 Abs. 3 Satz 2 SGB II.
Im Einkommenskapitel wird die schwierige und problematische Regelung des § 41a SGB II umfassend und mit vielen Beispielen behandelt.
Die unfertige Baustelle der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft erforderte insbesondere im Wechselmodell, das der BGH jüngst als Umgangsregelung gegen den Willen eines Elternteils ermöglicht hat, eine detaillierte Darstellung der auf dem Boden des geltenden Rechts denkbaren Berechnungsmodelle.
Die Rechtsprechung ist mit Stand Februar 2017 berücksichtigt.