BKI Kommentar zum neuen Architektenvertragsrecht
von Fabian Blomeyer, Thomas Harion, Sven Kerkhoff, Markus Prause und Volker Schnepel, herausgegeben von Dr. jur. Martin Kraushaar und Eric ZimmermannDer Bundestag verabschiedete im März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Damit wird der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB geregelt.
Das Gesetz führt insbesondere den Architekten- und Ingenieurvertrag ein.
Das Werkvertragsrecht weist deshalb große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Das Fachbuch kommentiert die Änderungen. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Praxistipps zu den Auswirkungen – erläutert von Justiziaren der Architektenkammern.
Inhaltsverzeichnis im Überblick:
Herausgeber:
Autoren:
Damit wird der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB geregelt.
Das Gesetz führt insbesondere den Architekten- und Ingenieurvertrag ein.
Das Werkvertragsrecht weist deshalb große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Das Fachbuch kommentiert die Änderungen. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Praxistipps zu den Auswirkungen – erläutert von Justiziaren der Architektenkammern.
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