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Auszubildende von kaufmännischen und handwerklichen Berufen
Ausbildungsnachweis
Berichtsheft für die Berufsausbildung von allen Lehrberufen nach IHK
Der Ausbildungsnachweis ist von den Auszubildenden schriftlich zu führen. Ausbilder gemäß § 28 Abs. 2 BBiG sowie Berufsschulen haben den Ausbildungsnachweis mindestens monatlich zu prüfen und abzuzeichnen.
Inhalt:
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