Die Identifizierung potenzieller beneficial owner einer Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Financial Action Task Force von Julian de Leve | ISBN 9783948383343

Die Identifizierung potenzieller beneficial owner einer Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Financial Action Task Force

von Julian de Leve
Buchcover Die Identifizierung potenzieller beneficial owner einer Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Financial Action Task Force | Julian de Leve | EAN 9783948383343 | ISBN 3-948383-34-0 | ISBN 978-3-948383-34-3

Die Identifizierung potenzieller beneficial owner einer Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Financial Action Task Force

von Julian de Leve
Die Financial Action Task Force („FATF“) setzt die internationalen Standards im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Da Geldwäsche überwiegend mithilfe von Gesellschaften begangen wird, ist es eines ihrer Kernanliegen, die Gesellschaftertransparenz zu verbessern: Zuständige Behörden sollen in der Lage sein, den beneficial owner einer Gesellschaft ermitteln zu können. Insofern stellte die FATF erhebliche Defizite bei der Aktiengesellschaft fest.
Die Arbeit ist in vier Teile untergliedert. Der erste Teil untersucht die Geschichte und den Einfluss der FATF auf die deutsche und europäische Gesetzgebung. Im zweiten Teil werden deutsche Kontrollbegriffe beleuchtet und festgestellt, dass es keinen Kontrollbegriff gibt, der mit dem Begriff des beneficial owner der FATF übereinstimmt. Im dritten Teil werden die wesentlichen Vorschriften zur Identifizierung einflussreicher natürlicher Personen in einer börsennotierten und nichtbörsennotierten Aktiengesellschaft dargestellt, in drei Kategorien (einem Gesellschaftsansatz, einem Registeransatz und einem Ansatz zur Nutzung sonstiger Informationen) unterteilt sowie – ausgehend von den Empfehlungen der FATF – analysiert. Der abschließende Teil der Arbeit stellt Inkonsequenzen bei der Identifizierung einflussreicher natürlicher Personen in der Aktiengesellschaft fest, unterbreitet Verbesserungsvorschläge und gibt einen Ausblick auf anstehende Rechtsänderungen infolge der möglichen Umsetzung eines neuen Geldwäschegesetzespaketes der EU-Kommission.