Mehr Wildnis wagen
Entwicklung von Wildnisgebieten in Schleswig-Holstein
von Torben Illige, Jürgen Gemperlein, Lisa-Sophie Heise und Nicole WilderZwei Prozent Wildnis in Schleswig-Holstein, so lautet das gesetzliche Ziel, das doch eigentlich problemlos zu erreichen sein sollte. Fast täglich begegnet einem das Thema in den Medien. Doch wenn es konkret werden soll, stellt sich die
Erreichung dieses Ziels schwieriger als erwartet dar. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist in großen Teilen Wildnis. Hiervon können Bereiche, die zum terrestrischen Teil Schleswig-Holsteins gehören, in die Berechnung
des Zwei-Prozent-Ziels eingehen. Auch an der Frage, wie groß Wildnisflächen sein müssen, damit Natur dort Natur sein kann, also möglichst ungestörte natürliche Prozesse ablaufen können, scheiden sich die Geister. Aus ökologischer Sicht
gilt: Je größer die Flächen, umso besser. Im Rahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie wurden daher 500 bis 1.000 Hektar als Mindestgröße festgelegt. Die lang anhaltenden landschaftlichen und standörtlichen Veränderungen
haben jedoch dazu geführt, dass natürliche, ungestörte Natur nur noch sehr eingeschränkt und meist sehr kleinflächig vorhanden ist. Außerdem soll Natur, sollen auch Wildnisgebiete mit den in ihnen stattfindenden natürlichen Prozessen
grundsätzlich für alle erlebbar und umweltpädagogisch nutzbar sein.
Vor diesem Hintergrund sind in Schleswig-Holstein, dem Bundesland mit dem größten Anteil an landwirtschaftlicher Fläche und dem geringsten Waldanteil, durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bislang
etwa 220 Wildnis- und Wildnisentwicklungsgebiete ermittelt worden. Sie reichen von nur 20 Hektar großen Naturwäldern bis hin zu mehreren hundert Hektar großen Moorkomplexen, in denen teilweise noch Maßnahmen zur Wiedervernässung durchgeführt werden, die auch dem Klimaschutz zugutekommen. All diese Gebiete sollen entsprechend ihrer unterschiedlichen Ausdehnung vom kleinen Prozessschutzgebiet bis zum großen Wildnisgebiet die verschiedenen Ziele ungestörter Naturentwicklung erfüllen.
Dies zeigt diese Broschüre auf, ebenso wie die Erkenntnis, dass für eine ökologisch sinnvolle und ethisch verantwortliche „Übergabe“ von Gebieten in eine natürliche, möglichst ungestörte Entwicklung zur Natur noch weitere Schritte
erforderlich sind.
Erreichung dieses Ziels schwieriger als erwartet dar. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist in großen Teilen Wildnis. Hiervon können Bereiche, die zum terrestrischen Teil Schleswig-Holsteins gehören, in die Berechnung
des Zwei-Prozent-Ziels eingehen. Auch an der Frage, wie groß Wildnisflächen sein müssen, damit Natur dort Natur sein kann, also möglichst ungestörte natürliche Prozesse ablaufen können, scheiden sich die Geister. Aus ökologischer Sicht
gilt: Je größer die Flächen, umso besser. Im Rahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie wurden daher 500 bis 1.000 Hektar als Mindestgröße festgelegt. Die lang anhaltenden landschaftlichen und standörtlichen Veränderungen
haben jedoch dazu geführt, dass natürliche, ungestörte Natur nur noch sehr eingeschränkt und meist sehr kleinflächig vorhanden ist. Außerdem soll Natur, sollen auch Wildnisgebiete mit den in ihnen stattfindenden natürlichen Prozessen
grundsätzlich für alle erlebbar und umweltpädagogisch nutzbar sein.
Vor diesem Hintergrund sind in Schleswig-Holstein, dem Bundesland mit dem größten Anteil an landwirtschaftlicher Fläche und dem geringsten Waldanteil, durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bislang
etwa 220 Wildnis- und Wildnisentwicklungsgebiete ermittelt worden. Sie reichen von nur 20 Hektar großen Naturwäldern bis hin zu mehreren hundert Hektar großen Moorkomplexen, in denen teilweise noch Maßnahmen zur Wiedervernässung durchgeführt werden, die auch dem Klimaschutz zugutekommen. All diese Gebiete sollen entsprechend ihrer unterschiedlichen Ausdehnung vom kleinen Prozessschutzgebiet bis zum großen Wildnisgebiet die verschiedenen Ziele ungestörter Naturentwicklung erfüllen.
Dies zeigt diese Broschüre auf, ebenso wie die Erkenntnis, dass für eine ökologisch sinnvolle und ethisch verantwortliche „Übergabe“ von Gebieten in eine natürliche, möglichst ungestörte Entwicklung zur Natur noch weitere Schritte
erforderlich sind.