JAV Rechtsprechungsübersicht von Holger Perschke | - Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung | ISBN 9783949340109

JAV Rechtsprechungsübersicht

- Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung

von Holger Perschke
Buchcover JAV Rechtsprechungsübersicht | Holger Perschke | EAN 9783949340109 | ISBN 3-949340-10-6 | ISBN 978-3-949340-10-9

JAV Rechtsprechungsübersicht

- Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung

von Holger Perschke
Der nun vorliegende Teil der Rechtsprechungsübersicht JAV soll sowohl der Jugend- und Auszubildendenvertretung als auch dem Betriebsrat einen Überblick über die Rechte und Pflichten sowie Aufgaben sowohl der JAV als auch des Betriebsrats im Verhältnis zur JAV verschaffen. Das vorliegende Werk ist ebenso wie die Rechtsprechungsübersicht JAV 1 als schnelle Hilfe für die tägliche Arbeit dieser beiden Gremien konzipiert. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind jedem Kapitel vorangestellt, so daß ein „Parallellesen“ im Gesetz entbehrlich ist. Leitsätze und Kernaussagen der bisherigen Rechtsprechung sind wieder zusammengefaßt dargestellt, wodurch die Suche nach Antworten in der Praxis und der „passenden“ gerichtlichen Entscheidung erleichtert wird.
Diese Rechtsprechungsübersicht soll vor allem den durchweg entweder noch im Ausbildungsverhältnis oder am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehenden Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung den Einstieg in die „Arbeit mit dem Gesetz“ erleichtern und ihnen eine Orientierung für ihre anstehenden Aufgaben geben. Gleichzeitig ermöglicht sie natürlich auch dem Betriebsrat und seinen Mitgliedern, sich schnell und zuverlässig über die gegenüber der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu beachtenden Rechte und Pflichten zu informieren. Denn nur eine vertrauensvolle und die gesetzlichen Vorgaben wahrende Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung garantiert die bestmögliche Wahrung und Wahrnehmung der von der JAV zu vertretenden Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden.