Betriebsübergang
von Lothar BeselerDer Betriebsübergang und seine individual- und kollektivrechtlichen Folgen werden detailiert erläutert.
Hauptziele der Arbeit des Betriebsrats bei einem Betriebsübergang sind die in § 613a BGB nomierten Ziele: der Schutz des Besitzstandes des Arbeitnehmers, die Kontinuität des bestehenden Betriebsrats und die Haftungsverteilung zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber.
Hauptziele der Arbeit des Betriebsrats bei einem Betriebsübergang sind die in § 613a BGB nomierten Ziele: der Schutz des Besitzstandes des Arbeitnehmers, die Kontinuität des bestehenden Betriebsrats und die Haftungsverteilung zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber.