Praxisfragen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes für Bildungseinrichtungen und Schulen von Harald Dauber | ISBN 9783955543693

Praxisfragen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes für Bildungseinrichtungen und Schulen

von Harald Dauber
Buchcover Praxisfragen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes für Bildungseinrichtungen und Schulen | Harald Dauber | EAN 9783955543693 | ISBN 3-95554-369-2 | ISBN 978-3-95554-369-3
Fach- und Führungskräfte aus dem Sozial- und Gesundheitswesen, Verwaltungsleiter, Ärzte, Apotheker, Psychologen, Therapeuten, Sozialarbeiter, Betreuer, Hebammen, Justiziare.

Praxisfragen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes für Bildungseinrichtungen und Schulen

von Harald Dauber
Ab 25.05.2018 gelten die Anforderungen der EU-DSGVO für alle Einrichtungen unmittelbar und zwingend. In privaten wie öffentlichen Bildungseinrichtungen und Schulen werden eine Vielzahl von personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt, wobei zusätzlich zum neuen BDSG oder den neuen LDSG der verwaltungsrechtliche oder kirchenrechtliche Regelungsrahmen zu berücksichtigen ist.
Um den unmittelbar geltenden Vorgaben der EU-DSGVO zu entsprechen, müssen öffentliche wie private Bildungsträger bestehende Strukturen und Prozesse zeitnah anpassen und fortentwickeln. Deshalb werden in diesem Buch vor allem praktische Handlungsanweisungen bei Fragen der Durchführung der Datenverarbeitung, der Sicherstellung von Betroffenenrechten und bei Datenschutzverletzungen vorgestellt, damit die Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Erfordernisse gewährleistet und vor allem auch nachgewiesen werden kann. Die EU-DSGVO sieht erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten vor. Dies betrifft u. a. den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze, die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen („TOM“), den Einsatz geeigneter Auftragsverarbeiter, das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses, etc. Besonderen Fokus setzt die EU-DSGVO auch auf den Umfang der Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den Betroffenen, was im gesamten Bildungswesen von besonderer Bedeutung ist und korrekt sowie praktikabel im Bildungsalltag umgesetzt werden muss.
Besondere datenschutzrechtliche Vorkehrungen sind zudem beim Einsatz von Honorarkräften, beim Austausch von (Sozial-)Daten zwischen Kooperations- und Maßnahmenträgern und mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zu treffen. Formulare, Klausel- und Vertragsmuster sowie Checklisten helfen beim schnellen Einstieg in die Materie und sichern den Optimierungsprozess.