Die Auswirkungen des MoMiG auf die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen
von Konrad Friedrich EichhornDas am 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gilt als die umfassendste Reform des GmbH-Rechts in Deutschland seit dessen Schaffung 1892. Neben der bereits im Titel erkennbaren Zielsetzung der Bekämpfung von Missbräuchen verfolgt das MoMiG das Ziel, die Attraktivität der Rechtsform GmbH zu erhalten oder sogar zu steigern. Die Bedeutung der GmbH als Unternehmensträger wird bereits bei einem kurzen Blick auf die einschlägigen Zahlen deutlich. So existierten zum 01.01.2013 in Deutschland über eine Million GmbHs, auch erfreut sich die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), der im Zuge des MoMiG eingeführten Unterform der GmbH, steigender Beliebtheit. Im Jahr 2012 konnten bereits über 76.000 UGs gezählt werden; zum 01.11.2014 – dem sechsten Jubiläum der UG – lag die Zahl bestehender Gesellschaften dieser Rechtsform bereits bei 103.686.