Jacob Fugger-Babenhausen (1542–1598): Güterpolitik und Herrschaftspraxis von Diana Egermann-Krebs | ISBN 9783957860156

Jacob Fugger-Babenhausen (1542–1598): Güterpolitik und Herrschaftspraxis

von Diana Egermann-Krebs
Buchcover Jacob Fugger-Babenhausen (1542–1598): Güterpolitik und Herrschaftspraxis | Diana Egermann-Krebs | EAN 9783957860156 | ISBN 3-95786-015-6 | ISBN 978-3-95786-015-6
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Jacob Fugger-Babenhausen (1542–1598): Güterpolitik und Herrschaftspraxis

von Diana Egermann-Krebs
Über Jacob Fugger-Babenhausen (1542–1598) war bislang kaum etwas bekannt. Zu Unrecht, denn er war zwar kein großer Handelsherr mehr, aber seine zentralen Handlungsfelder waren die Güterpolitik und die Herrschaftspraxis. Diese Studie zeigt den Aufbau seiner Ländereien, analysiert Jacob Fuggers Aufgaben als Leib-, Grund-, Gerichts- und Patronatsherr und beleuchtet seinen persönlichen Herrschaftsstil. Er stand im Dialog mit seinen Untertanen, fungierte auch als deren Kreditgeber und war ein engagierter Schutzherr, wie sich in Pestgefahren, bei der Almosenvergabe und im Umgang mit Waisenkindern und der Bildungsförderung zeigte. Eine Entdeckung sind die oft überraschenden Reaktionsmöglichkeiten auf die Herausforderungen der Konfessionsbildungszeit. Die Erschließung der Herrschaftsakten im Fuggerarchiv kommt hier ein entscheidendes Stück voran und gibt Anfänge und Bedeutung des Babenhausener Fuggerlandes zu erkennen. Darüber hinaus eröffnet dieses Buch biographische und kulturhistorisch interessante Einblicke in verschiedene Lebensbereiche Jacob Fuggers und dessen familiäres Umfeld. Thematisiert werden unter anderem die Wohn- und Lebenssituation im prunkvollen Stadtpalais und in den Landschlössern oder die Bedeutung und Ausgestaltung von Hochzeiten im Hinblick auf die Pflege sozialer Netzwerke. Zudem wird Jacob Fuggers Rolle als Familienvater herausgestellt und gezeigt, wie es ihm zusammen mit seiner Frau Anna Ilsung von Tratzberg gelang, seine Nachkommen gut abzusichern: die Töchter durch Verheiratung, die Söhne durch beruflich lukrative Posten und Güter. So konnte er ein florierendes und repräsentatives Erbe hinterlassen.