Schuldrecht AT
Das Prüfungswissen für Studium und Examen
von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst und Michael TyrollerDas allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße verstärkt, zumal das Besondere Schuldrecht häufig Verweisungen auf die § 280 ff. BGB vornimmt (§§ 437, 634 BGB). Entsprechend den Anforderungen in der Klausur ist das Skript von der Rechtsfolge her aufgebaut:
Im Rahmen des Leistungsstörungsrechts stehen die Unmöglichkeit und der Schuldnerverzug im Vordergrund. Auch die Haftung für Nebenpflichtverletzungen i. S. d. § 241 II BGB (auch im vorvertraglichen Bereich) und die Störung der Geschäftsgrundlage bilden Schwerpunkte der Darstellung.
Inhalt:
Im Rahmen des Leistungsstörungsrechts stehen die Unmöglichkeit und der Schuldnerverzug im Vordergrund. Auch die Haftung für Nebenpflichtverletzungen i. S. d. § 241 II BGB (auch im vorvertraglichen Bereich) und die Störung der Geschäftsgrundlage bilden Schwerpunkte der Darstellung.
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