StrafverfahrensrechtViktor Laube ×Schulthess Juristische Medien × Zu Tendenzen der schnellen VerfahrenserledigungDas abgekürzte Verfahren gemäss Art. 358-362 der eidgenössischen Strafprozessordnung im Zuge des Beschleunigungsgebotes.Viktor LaubeSchulthess Juristische MedienTaschenbuch2016