Handbuch der Berliner Vereine und Gesellschaften 1786–1815 | Supplement: Satzungen und programmatische Schriften | ISBN 9783110417814

Handbuch der Berliner Vereine und Gesellschaften 1786–1815

Supplement: Satzungen und programmatische Schriften

herausgegeben von Uta Motschmann
Buchcover Handbuch der Berliner Vereine und Gesellschaften 1786–1815  | EAN 9783110417814 | ISBN 3-11-041781-2 | ISBN 978-3-11-041781-4

„Der Supplementband zu Uta Motschmanns bereits 2015 erschienenem Handbuch der Berliner Vereine und Gesellschaften 1786–1815 bietet allen an der Literatur, Geschichte, Politik und Kultur um 1800 Interessierten ein Lesevergnügen besonderer Art. [...] Uta Motschmanns kapitale Bände über das Berliner Vereinsleben zwischen 1786 und 1815 tragen wesentlich dazu bei, diese kulturelle Blüte besser verstehen und ihre sozialen Dynamiken besser verfolgen zu können.“
Cord-Friedrich Berghahn in: Germanisch-Romanische Monatsschrift 67.4 (2017), 473-475

Handbuch der Berliner Vereine und Gesellschaften 1786–1815

Supplement: Satzungen und programmatische Schriften

herausgegeben von Uta Motschmann
Dieser Supplementband versammelt Statuten, Gesetze und Konstitutionen, die über Ziel und Zweck, Struktur und Organisation der im Handbuch porträtierten Vereinigungen Auskunft geben. Während die Artikel im Handbuch beschreiben und auswerten, sprechen im Ergänzungsband die historischen Quellentexte für sich, sie werden erstmals in einer Gesamtschau bereitgestellt und ermöglichen so eine vergleichende Analyse. Die „Gesetze“ spiegeln den Selbstfindungsprozess und das Selbstverständnis einer Vereinigung wider. An den freiwillig geschlossenen „Vertrag“ waren alle Mitglieder gebunden; er war nicht durch den Einzelnen aufhebbar und zeigt die demokratische Grundstruktur der privaten Vereinigungen. Die „Verfassung“ regelte u. a. den Zweck der Vereinigung, die Mitgliedschaft, den Versammlungsablauf, die Wahlmodalitäten, Ämtervergabe und Finanzierung. In der Regel wird der früheste gedruckte oder handschriftliche Originaltext, bei größeren inhaltlichen Änderungen werden mehrere Textfassungen wiedergegeben. Liegen keine Gesetzestexte aus dem Untersuchungszeitraum vor, treten ersatzweise andere programmatische Äußerungen (wie Gründungsaufrufe, „gesetzliche“ Verabredungen, öffentliche Bekanntmachungen und Rechenschaftslegungen) an deren Stelle.