Asylrecht von André Weiße | ISBN 9783415059894

Asylrecht

von André Weiße
Buchcover Asylrecht | André Weiße | EAN 9783415059894 | ISBN 3-415-05989-8 | ISBN 978-3-415-05989-4
Leseprobe

Asylrecht

von André Weiße
Aktuelle Regelungen Die Broschüre erläutert die grundlegenden Bestimmungen des Asylgesetzes. Dadurch können die Polizeivollzugsbeamten ihre Praxisaufgaben besser bewältigen und entsprechende Folgemaßnahmen durchführen. Die vierte Auflage gibt einen umfassenden Überblick über die neuen, aktuell geltenden Rechtsvorschriften.
Behandelte Themen Der Verfasser behandelt zunächst das Asylverfahren einschließlich • Begriffsbestimmungen • asylberechtigten Personen • subsidiär schutzberechtigten Personen • Einreisen aus bzw. über EU-Staaten, sichere Drittstaaten oder sichere Herkunftsstaaten • Zuständigkeitsregelungen • Eurodac-Datenbank
Ein Schaubild zur möglichen Historie eines Asylbewerbers und Hinweise zur Flughafenregelung verdeutlichen wichtige Problemfelder.
Asylverfahren – Schritt-für-Schritt behandelt Ausführlich geht der Autor auf einzelne Bereiche des Asylverfahrens ein, wie z. B. • Aufgaben und Zuständigkeit der Polizei • Vorliegen und Fehlen von Straftatbeständen • Weiterleitung zur zuständigen Aufnahmeeinrichtung • Minderjährige Asylbewerber unter 16 Jahren ohne Begleitung
Die Aufenthaltsgestattung wird ebenso behandelt wie die Anerkennung als Asylberechtigter, die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten sowie Sanktionen nach dem Asylgesetz. Zahlreiche Fallbeispiele und ein Überblick über die wichtigsten asylverfahrensrechtlichen Vorschriften runden das Buch ab. Ein abschließendes Kapitel erläutert den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Entwicklungen im Asylrecht Auch im Jahr 2016 war das Asylrecht in den Medien und in der Politik ein beständiges Thema. So wurden allein im Jahr 2015 beim BAMF 476.649 formelle Asylanträge gestellt. Das waren 273.815 Anträge mehr als im Vorjahr. Nicht berücksichtigt sind diejenigen Personen, die sich bereits monatelang in Deutschland als Asylsuchende aufhielten, einen solchen formellen Asylantrag wegen Terminnot aber noch nicht stellen konnten.