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Das Recht des Öffentlichen Dienstes - Jahresabonnement
Seit der Dienstrechtsreform befindet sich das Recht des Öffentlichen Dienstes in einem tiefgehenden Umbruch: Kompetenzen wurden vom Bund auf die Länder verlagert und von diesen auch – in unterschiedlicher Geschwindigkeit – durch entsprechende Gesetzgebung wahrgenommen. Die Datenbank „Das Recht des Öffentlichen Dienstes“ bietet einen umfassenden und besonders komfortablen Zugriff auf alle notwendigen Informationen.
Sie besteht aus drei Säulen:
2. Zahlreiche themenbezogene Standardwerke aus dem Verlagsprogramm des Erich Schmidt Verlags, die als eBooks enthalten sind. Anwender profitieren hier insbesondere von schneller Navigation im Buch durch die vollständig verlinkten Inhalts- und Stichwortverzeichnisse. Als eBook sind z. B. enthalten: Lorse, Die dienstliche Beurteilung und Bieler/Lukat, Das behördliche Disziplinarverfahren.
3. Die Fachzeitschrift „Die Personalvertretung“ (PersV) – sie gilt unter Personalpraktikern als unverzichtbarer Klassiker und enthält neben dem Personalvertretungsrecht auch häufig Beiträge zu allgemein interessierenden Themen des Rechtes des Öffentlichen Dienstes. Für Nutzer der Datenbank bzw. ihrer Module ist sie als eJournal verfügbar.
Die praktischen Vorzüge der Datenbank „Das Recht des Öffentlichen Dienstes“:
2. Zahlreiche themenbezogene Standardwerke aus dem Verlagsprogramm des Erich Schmidt Verlags, die als eBooks enthalten sind. Anwender profitieren hier insbesondere von schneller Navigation im Buch durch die vollständig verlinkten Inhalts- und Stichwortverzeichnisse. Als eBook sind z. B. enthalten: Lorse, Die dienstliche Beurteilung und Bieler/Lukat, Das behördliche Disziplinarverfahren.
3. Die Fachzeitschrift „Die Personalvertretung“ (PersV) – sie gilt unter Personalpraktikern als unverzichtbarer Klassiker und enthält neben dem Personalvertretungsrecht auch häufig Beiträge zu allgemein interessierenden Themen des Rechtes des Öffentlichen Dienstes. Für Nutzer der Datenbank bzw. ihrer Module ist sie als eJournal verfügbar.
Die praktischen Vorzüge der Datenbank „Das Recht des Öffentlichen Dienstes“: