Rechnungen im Umsatzsteuerrecht von Rolf-Rüdiger Radeisen | Rechtssichere Erstellung, Prüfung und Aufbewahrung konventioneller und elektronischer Rechnungen | ISBN 9783503199464

Rechnungen im Umsatzsteuerrecht

Rechtssichere Erstellung, Prüfung und Aufbewahrung konventioneller und elektronischer Rechnungen

von Rolf-Rüdiger Radeisen und Peter Zaumseil
Mitwirkende
Autor / AutorinRolf-Rüdiger Radeisen
Autor / AutorinPeter Zaumseil
Buchcover Rechnungen im Umsatzsteuerrecht | Rolf-Rüdiger Radeisen | EAN 9783503199464 | ISBN 3-503-19946-2 | ISBN 978-3-503-19946-4
Unternehmen aller Größenordnungen (mit Ausnahme umsatzsteuerbefreiter Unternehmen), dort alle Abteilungen, die mit Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen befasst sind, z.B. Buchhaltung, Steuerabteilung, Einkauf, Verkauf; Steuerberater; Steuerberatungsgesellschaften

Rechnungen im Umsatzsteuerrecht

Rechtssichere Erstellung, Prüfung und Aufbewahrung konventioneller und elektronischer Rechnungen

von Rolf-Rüdiger Radeisen und Peter Zaumseil
Mitwirkende
Autor / AutorinRolf-Rüdiger Radeisen
Autor / AutorinPeter Zaumseil
Umsatzsteuerliche Probleme bei Eingangs- und Ausgangsrechnungen können für Unternehmen zu empfindlichen finanziellen Konsequenzen führen. Denn unter der Lupe des Betriebsprüfers rächen sich Ungenauigkeiten noch Jahre später, z. B. wenn der Vorsteuerabzug wegen nicht mehr korrigierbarer Fehler versagt wird.
Das viel beachtete Praxisbuch von Rolf-Rüdiger Radeisen und Peter Zaumseil unterstützt Sie beim rechtssicheren Vorgehen in diesem unternehmerischen Kernbereich mit einem detaillierten Überblick, Rechnungsmustern und Checklisten. Dabei im Fokus:
- Typische Praxisprobleme bei konventionellen und elektronischen Rechnungen - Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen, Aufbewahrung, Berichtigung u. v. m. - Elektronische Rechnungen, Voraussetzungen und Besonderheiten - Unrichtiger bzw. unberechtigter Steuerausweis und seine Rechtsfolgen
Die rundum aktualisierte 2. Auflage berücksichtigt neben jüngster EuGH-/BFH-Rechtsprechung u. a. die Neuerungen bei der rückwirkenden Rechnungsberichtigung und die jetzt notwendige elektronische Übermittlung von Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen.