Beratungsrisiken für Steuerberater bei der Überschuldungsfeststellung von Thomas Uppenbrink | Praxishinweise zur Vermeidung von Anfechtungs- und Schadensersatzszenarien im Insolvenzfall des Mandanten | ISBN 9783503200559

Beratungsrisiken für Steuerberater bei der Überschuldungsfeststellung

Praxishinweise zur Vermeidung von Anfechtungs- und Schadensersatzszenarien im Insolvenzfall des Mandanten

von Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank
Mitwirkende
Autor / AutorinThomas Uppenbrink
Autor / AutorinSebastian Frank
Buchcover Beratungsrisiken für Steuerberater bei der Überschuldungsfeststellung | Thomas Uppenbrink | EAN 9783503200559 | ISBN 3-503-20055-X | ISBN 978-3-503-20055-9
Steuerberater; Rechtsanwälte; Wirtschaftsprüfer; vereidigte Buchprüfer; Steuerfachwirte; Steuerfachangestellte; Sachbearbeiter von Wirtschaftsprüferkanzleien; Sachbearbeiter von Steuerberaterkanzleien

Beratungsrisiken für Steuerberater bei der Überschuldungsfeststellung

Praxishinweise zur Vermeidung von Anfechtungs- und Schadensersatzszenarien im Insolvenzfall des Mandanten

von Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank
Mitwirkende
Autor / AutorinThomas Uppenbrink
Autor / AutorinSebastian Frank
Nach einschlägiger Rechtslage (BGH IX ZR 285/14 und dessen Verankerung im neuen §102 StaRUG) haben Steuerberater und Wirtschaftsprüfer grundsätzlich auch zu prüfen, ob bei Feststellung einer buchmäßigen Überschuldung die Fortführung des Unternehmens wahrscheinlich ist und das Mandantenunternehmen, trotz festgestellter handelsbilanzieller Überschuldung, zahlungsfähig ist.
Wie Sie von Auftragsannahme an rechtssicher agieren, erfahren Sie von Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank mit vielen Praxishinweisen und Empfehlungen. Im Fokus dabei u. a.:
- Hinweispflichten auf potenzielle Insolvenzgründe und daraus abzuleitende Prüfungspflichten des Geschäftsführers - Typische Risikoszenarien im krisenbehafteten Mandat
Viele Vorlagen und Musterformulierungen unterstützen Sie dabei, die Zusammenarbeit zu optimieren und strafrechtliche Konsequenzen, Anfechtungen oder Schadensersatzforderungen konsequent zu vermeiden.