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Der Getreideterminhandel in Deutschland vor und seit der Reichsbörsengesetzgebung
von Walter PinnerInhaltsverzeichnis
- A. Darstellung und wirtschaftliche Bedeutung des Getreideterminhandels.
- I. Darstellung des Getreideterminhandels.
- a) Die Unterscheidung des Getreideterminhandels vom effektiven Zeithandel.
- b) Die Handelsbedingungen des Getreideterminhandels.
- Fungibilität der Ware.
- Einheits- und Minimalquanten.
- Lieferungstermine.
- Sonstige Vertragsbestandteile.
- c) Kündigungs- und Liquidationseinrichtungen.
- II. Wirtschaftliche Bedeutung des Getreideterminhandels.
- a) Das Verhältnis des Terminhandels zum Effektivhandel.
- b) Sicherungsgeschäfte.
- c) Spekulationsgeschäfte.
- d) Arbitragegeschäfte.
- III. Angriffe gegen den Terminhandel in Getreide.
- B. Der Getreideterminhandel an den deutschen Produktenbörsen vor der Reichsbörsengesetzgebung.
- Königsberg.
- Danzig.
- Stettin.
- Hamburg.
- Köln.
- Posen.
- Breslau.
- Frankfurt a. M.
- Mannheim.
- Berlin.
- C. Die Börsengesetzgebung.
- a) Die Forderung gesetzlicher Eingriffe und die Börsenenquete-kommission.
- b) Das Börsengesetz vom 22. Juni 1896.
- c) Die Auflösung der Berliner Produktenbörse und das Handelsrechtliche Lieferungsgeschäft.
- d) Die Wirkung des Terminhandelsverbotes in Getreide.
- e) Die Reform des Börsengesetzes; die Novelle vom 8. Mai 1908.
- f) Das Handelsrechtliche Lieferungsgeschäft an den deutschen Produktenbörsen seit der Börsengesetznovelle von 1908.
- g) Die rechtliche Natur des Handelsrechtlichen Lieferungsgeschäftes auf Grund der Börsengesetznovelle vom 8. Mai 1908.
- h) Das Ergebnis der Reichsbörsengesetzgebung.
- Literatur.