Die Auslegung des Arbeitgeberbegriffes in Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b) des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Deutschland von Pascal Hornstein | ISBN 9783800595815

Die Auslegung des Arbeitgeberbegriffes in Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b) des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Deutschland

von Pascal Hornstein
Buchcover Die Auslegung des Arbeitgeberbegriffes in Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b) des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Deutschland | Pascal Hornstein | EAN 9783800595815 | ISBN 3-8005-9581-8 | ISBN 978-3-8005-9581-5
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Die Auslegung des Arbeitgeberbegriffes in Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b) des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Deutschland

von Pascal Hornstein
Grenzüberschreitende Einsätze von Arbeitnehmern sind aus der globalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Mit dem erhöhten Aufkommen von Remote Work im Zuge der Covid-19-Pandemie verstärkt sich dieser Trend. Zugleich sind Unternehmen für die damit einhergehenden Compliance-Risiken sensibilisiert. Diese verwirklichen sich nicht selten in Form starker Reputationsschäden, hoher Strafzahlungen sowie Anwaltskosten für Internal Investigations und Rechtstreitigkeiten mit den Steuerbehörden.
Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auslegung des Arbeitgeberbegriffes im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland. Davon hängt häufig ab, in welchem Staat ein Arbeitnehmer im Fall der grenzüberschreitenden Entsendung zu einer anderen Konzerngesellschaft oder der internationalen Arbeitnehmerüberlassung bzw. des Personalverleihs besteuert wird und welche Gesellschaft in welchem Staat zum Lohnsteuer- bzw. Quellensteuerabzug verpflichtet ist.
Berücksichtigt werden hierbei die spezifische Sicht sowohl der Schweiz als auch Deutschlands sowie die Besonderheiten des DBA im Vergleich zum Musterabkommen der OECD. Der Großteil der Ausführungen ist auch auf die DBA Deutschlands und der Schweiz mit jeweils anderen Staaten anwendbar. Daneben enthält das Werk auch relevante Bezüge zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Allgemeinen sowie der Berücksichtigung konzerninterner Arbeitnehmerentsendungen durch Verrechnungspreise.